Einheitspatent

Kostenrisiko „Einheitliches Patentsystem“
Ihre erteilten und angemeldeten europäischen Patente sind betroffen.

 

Eine ganzheitliche Betreuung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes erfordert auch eine umfassende Beratung zu dem Thema „Einheitliches Patentsystem in Europa“.

Die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist bereits jetzt – also schon vor dem Start des neuen Systems – unentbehrlich. Dies gilt gleichermaßen für Personen, die noch kein Patent angemeldet haben und nun über eine Anmeldung nachdenken, für Personen, die sich bereits im Patentanmeldeverfahren befinden, und für Personen, die bereits Inhaber eines europäischen Bündelrechts sind.

Das Patentsystem in Europa wird sich mit der bevorstehenden Einführung des sogenannten „Einheitlichen Patentsystems“ umfassend fortentwickeln. Zwei Bausteine sind für die Fortentwicklung von Bedeutung: das Einheitspatent (UP) und das Einheitliche Patentgericht (UPC).

Ein Einheitspatent bietet einheitlichen Schutz und hat gleiche Wirkung in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Es kann nur hinsichtlich aller teilnehmenden Mitgliedstaaten beschränkt, übertragen oder für nichtig erklärt werden oder erlöschen.

Mit Blick auf das Einheitliche Patentgericht gilt es zu beachten, dass sich dessen Zuständigkeit auch auf bereits vor dem Start des „Einheitlichen Patentsystems“ erteilte europäische Bündelpatente erstreckt, welche Wirkung in den teilnehmenden Mitgliedstaaten beanspruchen.

 
Vorbereitungs- phase Derzeit befindet sich das neue System in der Vorbereitungsphase, die voraussichtlich noch bis Ende 2022 andauern wird. Das bedeutet unter anderem, dass das Einheitliche Patentgericht technisch und personell ausgestattet wird, um beim Start des neuen Systems arbeitsfähig zu sein.
Diese Phase möchten wir nutzen, um Ihr Patentportfolio mit Ihnen gemeinsam im Hinblick auf das neue System zu analysieren und etwaigen Handlungsbedarf zu erörtern.
Übergangs- phase (Sunrise period) An die Vorbereitungsphase schließt sich eine 3-monatige Übergangsphase an. Je nach Ergebnis der Portfolioanalyse sollten bereits in dieser Übergangsphase die Weichen für eine „Teilnahme" oder einen „Ausstieg" (Opt Out) aus dem neuen System gestellt werden. Wenn Sie keine Vorkehrungen treffen, wird das Einheitliche Patentgericht automatisch für bestimmte Rechtsstreitigkeiten wie Verletzungs und Nichtigkeitsklagen bzgl. Ihrer bereits erteilten europäischen Bündelpatente zuständig, welche Wirkung in den teilnehmenden Mitgliedstaaten beanspruchen.
Start  

 

Das neue System stützt sich auf verschiedene Rechtsgrundlagen und wirft damit komplexe Fragen auf, die sowohl bestehende europäische Bündelrechte als auch zukünftige erteilte Einheitspatente betreffen. Es bietet vielfältige strategische Möglichkeiten, um einen maßgeschneiderten Schutz Ihrer Erfindungen zu sichern.

Wir haben in unserer Kanzlei ein Expertenteam aus dem Patent- und Rechtsbereich zusammengestellt, welches sich in den vergangenen Monaten intensiv mit diesem komplexen Thema und den dadurch aufgeworfenen Fragen beschäftigt hat. Dieses Expertenteam berät Sie gerne eingehend zum Einheitlichen Patentsystem in Europa.

Nutzen Sie bereits jetzt die Gelegenheit, um auf den Start des neuen Systems vorbereitet zu sein.


Letzte Veranstaltung:

IHK Veranstaltung Einheitspatent

Am 01.02.2023 fand von 14 bis 16 Uhr eine Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben in Weingarten zum Thema „Europäisches Einheitspatent“ statt.


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